Ein Recht auf Teilzeit gibt es indirekt schon. Im § 6 Förderung von Teilzeitarbeit des TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) ist bereits die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit festgeschrieben, genutzt wird es jedoch selten. Viele Arbeitnehmer kennen diese Option nicht oder scheuen sich davor den Wunsch auf Teilzeit aktiv zu äußern.
Erst als in der letzten Legislaturperiode vermehrt über ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit diskutiert wurde, gewann das Thema an Fahrt.
Nun nimmt das Vorhaben langsam konkrete Züge an und wird durch einen Gesetzesentwurf unterstützt welcher die Rückkehr in die Vollzeit regeln und vereinfachen soll. Ziel ist es 2019 eine Arbeitszeitregelung zu schaffen, welche Arbeit und Leben noch besser vereinbar machen soll, das Stichwort "Lebensphasen" spielt hier eine ganz entscheidende Rolle.
Situationen wie Pflegezeit, Elternzeit oder Familienzeit werden häufiger genutzt als jemals zuvor - hier soll eine Brücke gebaut werden, welche es Arbeitnehmern ermöglicht nach solchen Phasen wieder gezielt Vollzeit einsteigen zu können.
Eine Zusammenfassung zum Gesetzesentwurf, die Ziele dahinter und welche Möglichkeiten sich hieraus ergeben können finden Sie demnächst in unseren Blogartikeln.
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