…sagt der Volksmund. Aber ist Kontrolle wirklich besser als Vertrauen? Alles hat seine Vor- und Nachteile! ;-)
Zeiterfassung, oder auch Arbeitslasterfassung genannt, ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits lässt die Erfassung der Arbeitszeit vermuten, dass man dadurch vom Arbeitgeber nur kontrolliert wird und den Mitarbeitern nicht genügend Vertrauen geschenkt wird. Allerdings werden positive Aspekte einer Zeiterfassung oft gar nicht oder nur wenig berücksichtigt. Was ist zum Beispiel mit den Überstunden, die ab und zu anfallen? Verlaufen die dann im Sand?
Zeiterfassung wird zur Pflicht
Im Prinzip wurde uns die Entscheidung im Mai 2019 abgenommen. Der der europäische Gerichtshof hat entschieden: die Arbeitszeit MUSS dokumentiert werden. Aber gerade in Deutschland dauert es mit der Umsetzung noch an, denn ein entsprechendes Gesetz muss erst noch verabschiedet werden. Dennoch lohnt es sich, bereits jetzt über die Möglichkeiten der Zeiterfassung nachzudenken – in naher Zukunft wird es für alle Arbeitgeber zur Pflicht.
Neben der Tatsache, dass Zeiterfassung eine Erleichterung für Controlling und Abrechnung bietet, ist es auch oft für die Arbeitnehmer von Vorteil. Zum Beispiel weiß man genau, wie es um die eigenen geleisteten Stunden steht. Wird die Arbeitszeit gemessen, hat sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter einen Überblick darüber, wie viele Überstunden sich auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt haben. So ist es viel besser möglich, über einen Freizeitausgleich oder eine Auszahlung der Überstunden, eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Dabei sollte das System aber nicht als eine reine Überwachungsmaßnahme, sondern vielmehr als Möglichkeit gesehen werden, bei der sowohl Mitarbeiter als auch Controlling und Arbeitgeber immer einen aktuellen Stand der Stunden einsehen können.
Kontrolliert werden vs. Vertrauen ausnutzen?
Dennoch wird von vielen Arbeitnehmern die Vertrauensarbeitszeit vorgezogen. So ist es möglich sich seine Arbeitszeit besser einzuteilen und nicht minutengenau „kontrolliert“ zu werden. Man kann innerhalb eines gewissen Rahmens selbst bestimmen, wann man beginnt zu arbeiten, sich somit seinem Biorhythmus besser anpassen und dadurch produktiver arbeiten.
Weniger häufig, allerdings dennoch vorhanden, ist die Möglichkeit, dass man bei der Vertrauensarbeitszeit nicht unbedingt volle 40 Stunden arbeiten muss, da mehr Wert auf die erbrachten Leistungen gelegt wird. Arbeitet man schnell und konzentriert, kann man auch beispielsweise eher gehen und muss nicht die volle Arbeitszeit „absitzen“. Allerdings bietet die erst einmal gut klingende Vertrauensarbeitszeit auch Nachteile. So besteht die Gefahr, dass gearbeitete Überstunden unter den Tisch fallen. Ebenfalls ist es natürlich für den Arbeitgeber ein Nachteil, dass es zur Verkürzung der Arbeitszeit durch die Mitarbeiter kommen kann, man also eher geht, ohne die geforderte Arbeit erbracht zu haben, weil es ja ohnehin nicht kontrolliert wird.
Ob man die Arbeitszeit bisher nun dokumentiert oder nicht, wichtig ist vor allem der transparente Austausch mit den Kollegen und dem Vorgesetzten, um so Überstunden zu vermeiden.
Viele Arbeitgeber setzen auf die Arbeitszeiterfassung
Für die die Erfassung der Arbeitszeit gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten der Durchsetzung. Die einfachste Variante ist ein Stundenzettel, den man während seiner Arbeitswoche ausfüllt und durch einen leitenden Mitarbeiter unterzeichnen lässt. Das ist zwar eine gängige Methode, in der Zeit der Digitalisierung allerdings keine sonderlich moderne und/oder effektive Lösung.
Es gib Unmengen an Systemen, die Arbeitszeiten einpflegen und direkt verwalten können. Das spart Zeit und Geld. Somit sinkt der Verwaltungs-, bzw. Administrationsaufwand von Abteilungsleitern, bzw. Controllern stark und es kann sich anderen Aufgaben gewidmet werden. Ebenfalls gibt es Systeme, welche so umfassend sind, dass sie neben der eigentlichen Zeiterfassung auch die Personalplanung übernehmen, was eine enorme Zeitersparnis mit sich bringt. Oder man kann die Zeit durch PC-Anmeldung tracken. Und natürlich gibt es für die Zeiterfassung auch eine (eigentlich ganz viele) App(s) dafür! ;-)
Das Ende von flexiblen Arbeitszeiten!?
Wir sehen also, dass es viele Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung gibt. Insgesamt sollte also genau abgewogen werden, was am besten zum Unternehmensstil passt. Außerdem bedeutet das auch nicht, dass dadurch die Work-Life-Balance ungemein gestört wird, denn flexible Arbeitszeiten werden keinesfalls ausgeschlossen. Wer jetzt in einem Gleitzeitsystem arbeitet, wird das auch weiterhin tun. Im Normalfall, also wenn man die Vertrauensarbeitszeit nicht ausgenutzt hat, ändert sich eigentlich nicht viel, außer dass schriftlich festgehalten wird, wie lange man arbeitet. Das gilt auch für das Home-Office bzw. für Vertriebsmitarbeiter, die gar keine festen Bürozeiten haben. Unsere Mitarbeiter haben beispielsweise ein Arbeitszeitkonto, das bis zu einem bestimmten Punkt überzogen werden, aber auch im Minus sein kann. Demnach können sich Überstunden anhäufen, die natürlich wieder abgesetzt werden können, zum Beispiel an Brückentagen.
Kommen wir nun aber zu der vermutlich meist gestellten Frage: Muss man die Raucherpausen auch genau angeben? Hier gibt es einen gewissen Handlungsspielraum. Im Prinzip legt der Geschäftsführer fest, ob man sich zum Rauchen „ausstempeln“ muss. Das gilt auch für Kaffee-Pausen Bei Pinkelpausen sieht es anders aus: die gehören auf jeden Fall zur Arbeitszeit. Also dann, Prost – viel Wasser trinken ist gesund! :-)